Gewerbliche Anlieferung

Alle wichtigen Informationen für die gewerbliche Anlieferung – von Annahmebedingungen über Abfallarten bis zu den erforderlichen Nachweisen.

Gewerbliche Anlieferung im Detail

Bitte führen Sie die Kopie Ihres Gewerbescheins mit sich. Wichtig: Sollten Sie keine Dauerkundennummer bei uns haben, gilt immer die Barzahlung bzw. EC-Karten-Zahlung.

Bitte beachten – bei Direktanlieferungen ins Müllheizkraftwerk Bamberg gilt:

Es werden nur gewerbliche Abfälle angenommen, die in Stadt und Landkreis Bamberg erzeugt wurden. 

Als Entsorgungsunternehmen geben Sie uns daher bitte bei der Anlieferung Auskunft über den Erzeuger und die Herkunft der Abfälle.

Wir verweisen zudem auf die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung (siehe auch Merkblatt Gewerbeabfallverordnung) und auf das Merkblatt Sicherheit am Müllbunker

Häufig gestellte Fragen

Gewerbetreibende und Entsorgungsunternehmen können ihre Abfälle direkt anliefern, sofern diese in Stadt oder Landkreis Bamberg erzeugt wurden.
Bitte führen Sie bei jeder Anlieferung eine Kopie Ihres Gewerbescheins mit sich.
Kunden ohne Dauerkundennummer zahlen grundsätzlich bar oder per EC-Karte direkt vor Ort.
Angenommen werden ausschließlich gewerbliche Abfälle aus Stadt und Landkreis Bamberg. Als Entsorgungsunternehmen geben Sie bei der Anlieferung Auskunft über Erzeuger und Herkunft der Abfälle.
Es gelten die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (siehe Merkblatt Gewerbeabfallverordnung) sowie das Merkblatt zur Sicherheit am Müllbunker.

Das sagen unsere Besucher

Kontakt

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Entsorgung, Energiegewinnung und alle Fragen rund um das MHKW Bamberg.