Angaben AVV-Nummer
Hier finden Sie alle Informationen zur AVV-Nummer, den benötigten Unterlagen und den geltenden Anforderungen für eine sichere Anlieferung.
Restabfall wird zu Energie
Ab 01.04.2023 müssen bei jeder Abfallanlieferung verpflichtend die AVV-Nummern des angelieferten Abfalls angegeben werden.
Für Sie bedeutet dies ab 01.04.2023 folgendes:
Barzahler bzw. Zahler mit EC-Karte (ohne Kundenkonto):
Die Einstufung der angelieferten Abfälle zur entsprechenden AVV-Nummer erfolgt durch unser Waage-Personal. Als Barzahler bzw. Zahler mit EC-Karte müssen Sie somit keine AVV-Nummer angeben.
Anlieferung von ausschließlich einer AVV-Nummer
(d.h. nur eine Nummer im Kalenderjahr, alle angelieferten Abfälle gehören zu dieser AVV-Nummer)
Wenn Sie ausschließlich Abfälle einer AVV-Nummer mit Ihren eigenen Fahrzeugen bei uns anliefern, können Sie uns dies über das Bestätigungsformular (Bestätigung einer AVV-Nr.) für das aktuelle Jahr bestätigen.
Wir hinterlegen diese AVV-Nummer dann bei allen Ihren Fahrzeugen in unserem System. Bitte geben Sie uns auf der Bestätigung alle Fahrzeuge an, mit welchen Sie bei uns anliefern.
Bei einer Anlieferung muss in diesem Fall kein Anlieferschein mehr mitgebracht werden.
Sollten Sie für den Transport einen externen Dienstleister einsetzen, muss bei jeder Anlieferung der Anlieferschein (siehe Vorlage Anlieferschein) mitgebracht werden.
Anlieferung von verschiedenen AVV-Nummern
Liefern Sie Abfälle verschiedener AVV-Nummer bei uns an, so müssen Sie uns bei jeder Anlieferung über das Formular (Vorlage Anlieferschein) die angelieferte AVV-Nummer mitteilen.
Bitte füllen Sie dazu den Vordruck aus und geben Sie diesen dem Fahrzeugführer mit.
Der ausgefüllte Vordruck muss beim Einwiegen an der Waage abgegeben werden.
Ohne diesen Anlieferschein ist eine Anlieferung nicht möglich. Der Schein muss komplett ausgefüllt vorliegen.
Wichtige Informationen
Alle wichtigen Hinweise, Dokumente und Ansprechpartner rund um die AVV-Nummern auf einen Blick.
Wichtiger Hinweis
Sollte keine AVV-Nummer angegeben werden, müssen wir die Lieferungen abweisen.
Weitere Dokumente
Bitte beachten Sie hierzu ebenfalls die im Folgenden zu findenden Dokumente.
Kontrolle der AVV-Nummern
Wir weisen darauf hin, dass wir die Übereinstimmung der angelieferten Abfälle mit den genannten AVV-Nummern stichprobenartig überprüfen werden.
Fragen?
Bei Rückfragen bitte an info@mhkw.bamberg.de, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die AVV-Nummer und warum muss ich sie angeben?
Muss ich als Barzahler oder EC-Karten-Zahler eine AVV-Nummer angeben?
Wie funktioniert die AVV-Nummer, wenn ich als Kunde nur eine Abfallart anliefere?
Was gilt, wenn ich Abfälle mehrerer AVV-Nummern anliefere?
Was passiert, wenn keine AVV-Nummer angegeben wird?
Das sagen unsere Besucher
Kontakt
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Entsorgung, Energiegewinnung und alle Fragen rund um das MHKW Bamberg.