Anlieferinformationen

Hier finden Sie alle Informationen zu Annahmebedingungen, Öffnungszeiten und den geltenden Vorgaben für Ihre Abfallanlieferung am MHKW Bamberg.

Anlieferbedingungen für Abfall

Jede Anlieferung am MHKW Bamberg wird zunächst registriert und gewogen. Anschließend wird die Zusammensetzung des Abfalls sorgfältig kontrolliert, um eine ordnungsgemäße thermische Verwertung sicherzustellen. Müll, der sich nicht zum Verbrennen eignet, wird aussortiert und muss gegebenenfalls fachgerecht entsorgt werden. Die Kosten für die Anlieferung richten sich nach dem Gewicht des angelieferten Abfalls (siehe Benutzungsentgelte).

Es darf nur Abfall angeliefert werden, der:
Von der Anlieferung sind deshalb alle Abfälle ausgeschlossen, die nach ihrer Art und Menge nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen behandelt werden können, wie z. B.

Recycelbare Stoffe, da diese von den Restabfällen zu trennen und über eine besondere Erfassung dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen sind. Dies gilt insbesondere für

Diese Materialien sind von der thermischen Behandlung ausgeschlossen, sobald durch die jeweils zuständige Gebietskörperschaft Erfassungssysteme oder Einrichtungen zur stofflichen Verwertung in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt sind (z. B. in Wertstoffhöfen oder durch Tonnen). Informationen dazu erhalten Sie bei den Abfallberatungen von Stadt und Landkreis Bamberg. Der Ausschluss weiterer Materialien bei gegebener Verwertungsmöglichkeit bleibt vorbehalten.

Ebenfalls von der Abnahme ausgeschlossen sind Abfälle, die nach den Abfallwirtschaftssatzungen von Stadt und Landkreis Bamberg von der Entsorgung bzw. vom Einsammeln und Befördern ausgenommen sind. Die Abfallwirtschaftssatzungen können auf den Internetseiten von Stadt und Landkreis Bamberg eingesehen werden.

Weiterführende Detailinformationen speziell für gewerbliche und private Anlieferer sowie zur Bestätigung Ihrer AVV-Nummer finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.

Häufig gestellte Fragen

Jede Anlieferung wird zunächst registriert und gewogen. Anschließend wird die Zusammensetzung des Abfalls kontrolliert, nicht brennbare oder ungeeignete Stoffe werden aussortiert. Die Kosten richten sich nach dem angelieferten Gewicht gemäß den aktuellen Benutzungsentgelten.
Angenommen wird ausschließlich Abfall, der nicht recycelbar ist, in der Stadt oder im Landkreis Bamberg angefallen ist, ein Brennverhalten ähnlich wie Hausmüll aufweist und keine schädlichen Auswirkungen auf Umwelt, Anlage oder Personal hat.
Ausgeschlossen sind unter anderem nicht brennbare Stoffe wie Bauschutt und Metalle, gefährliche oder giftige Substanzen, radioaktive Abfälle und Asbest, leicht entzündliche oder explosive Stoffe sowie Sperrgut, das den vorhandenen Shredder überschreitet.
Recycelbare Materialien wie Glas, Papier, Metalle oder sortenreine Kunststoffe müssen von den Restabfällen getrennt und über separate Erfassungssysteme dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden, um Ressourcen zu schonen und stoffliche Verwertung zu ermöglichen.
Die Kosten richten sich nach dem Gewicht des angelieferten Abfalls. Die genauen Sätze sind im aktuellen Dokument zu den Benutzungsentgelten hinterlegt.

Das sagen unsere Besucher