Angaben AVV-Nummer

Hier finden Sie alle Informationen zur AVV-Nummer, den benötigten Unterlagen und den geltenden Anforderungen für eine sichere Anlieferung.

Restabfall wird zu Energie

Ab 01.04.2023 müssen bei jeder Abfallanlieferung verpflichtend die AVV-Nummern des angelieferten Abfalls angegeben werden.

Für Sie bedeutet dies ab 01.04.2023 folgendes:

Barzahler bzw. Zahler mit EC-Karte (ohne Kundenkonto):

Die Einstufung der angelieferten Abfälle zur entsprechenden AVV-Nummer erfolgt durch unser Waage-Personal. Als Barzahler bzw. Zahler mit EC-Karte müssen Sie somit keine AVV-Nummer angeben.

Anlieferung von ausschließlich einer AVV-Nummer

(d.h. nur eine Nummer im Kalenderjahr, alle angelieferten Abfälle gehören zu dieser AVV-Nummer)

Wenn Sie ausschließlich Abfälle einer AVV-Nummer mit Ihren eigenen Fahrzeugen bei uns anliefern, können Sie uns dies über das Bestätigungsformular (Bestätigung einer AVV-Nr.) für das aktuelle Jahr bestätigen.

Wir hinterlegen diese AVV-Nummer dann bei allen Ihren Fahrzeugen in unserem System. Bitte geben Sie uns auf der Bestätigung alle Fahrzeuge an, mit welchen Sie bei uns anliefern.

Bei einer Anlieferung muss in diesem Fall kein Anlieferschein mehr mitgebracht werden.

Sollten Sie für den Transport einen externen Dienstleister einsetzen, muss bei jeder Anlieferung der Anlieferschein (siehe Vorlage Anlieferschein) mitgebracht werden.

Anlieferung von verschiedenen AVV-Nummern

Liefern Sie Abfälle verschiedener AVV-Nummer bei uns an, so müssen Sie uns bei jeder Anlieferung über das Formular (Vorlage Anlieferschein) die angelieferte AVV-Nummer mitteilen.

Bitte füllen Sie dazu den Vordruck aus und geben Sie diesen dem Fahrzeugführer mit.

Der ausgefüllte Vordruck muss beim Einwiegen an der Waage abgegeben werden.

Ohne diesen Anlieferschein ist eine Anlieferung nicht möglich. Der Schein muss komplett ausgefüllt vorliegen.

Wichtige Informationen

Alle wichtigen Hinweise, Dokumente und Ansprechpartner rund um die AVV-Nummern auf einen Blick.

Wichtiger Hinweis

Sollte keine AVV-Nummer angegeben werden, müssen wir die Lieferungen abweisen.

Weitere Dokumente

Bitte beachten Sie hierzu ebenfalls die im Folgenden zu findenden Dokumente.

Kontrolle der AVV-Nummern

Wir weisen darauf hin, dass wir die Übereinstimmung der angelieferten Abfälle mit den genannten AVV-Nummern stichprobenartig überprüfen werden.

Fragen?

Bei Rückfragen bitte an info@mhkw.bamberg.de, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

Häufig gestellte Fragen

Seit dem 01.04.2023 muss bei jeder Abfallanlieferung die AVV-Nummer des angelieferten Abfalls angegeben werden.
Nein. Ohne Kundenkonto erfolgt die Einstufung der Abfälle zur passenden AVV-Nummer durch unser Waage-Personal.
Sie können die AVV-Nummer einmalig über das Bestätigungsformular für alle Ihre Fahrzeuge hinterlegen. Ein Anlieferschein ist dann nicht mehr nötig, außer Sie beauftragen einen externen Transportdienstleister.
In diesem Fall muss bei jeder Anlieferung ein vollständig ausgefüllter Anlieferschein mitgeführt und beim Einwiegen an der Waage abgegeben werden.
Ohne Angabe der AVV-Nummer muss die Anlieferung leider abgewiesen werden.

Das sagen unsere Besucher

Kontakt

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Entsorgung, Energiegewinnung und alle Fragen rund um das MHKW Bamberg.